
Als Unfallwagen wird ein Auto bezeichnet, das bei einem Unfall beschädigt wurde. Bei kleineren Schäden lohnt sich im Normalfall eine Reparatur. Handelt es sich jedoch um einen größeren Unfall, bleibt zu klären ob eine Reparatur wirtschaftlich ist. Übersteigen die Kosten für die Instandsetzung den Restwert des Fahrzeugs, sollte in Betracht gezogen werden, den Wagen zu verkaufen. Als Ersatzteilelager haben Unfallfahrzeuge meist noch einen relevanten Wert und dienen Bastlern und Schraubern mit den restlichen, nicht vom Umnfall betroffenen Fahrzeugteilen, als günstige Alternative zu teuren, neuen Originalteilen.
Gegebenenfalls lohnt sich auch ein Verkauf einzelner Autoteile. Sollte man als Besitzer jedoch keine Kentnisse im Bereich KFZ-Technik und Karosseriebau besitzen, sollte der örtliche Schrotthändler erster Anlaufpunkt sein. Dieser bewertet das Fahrzeug und zahlt für die intakt Bestandteile einen angemessenen Preis.
Es gibt verschiedene Internetangebote, über die Autoteile aus Unfallfahrzeugen verkauft werden können.
Mit etwa fünf Millionen Fahrzeugersatzteilen ist
motoso.de
Deutschlands führender Marktplatz in diesem Bereich. Entsprechende Angebote können auch auf
daparto.de
platziert werden. Über die optimierte Such-Funktion können Artikel aus dem umfangreichen Gesamtsortiment
der bei daparto anbietenden Händler einfach und zielgenau gefunden werden.

In der Regel greift bei Fremdschäden die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für Beulen und Schrammen am eigenen Fahrzeug ist die Kaskoversicherung zuständig. Dass aber auch das Finanzamt bei der nächsten Steuererklärung den Schaden mildern kann, kommt nur den Wenigsten in den Sinn. Darauf weist die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hin.
So bieten die Finanzämter in folgenden Fällen finanzielle Hilfe an: Bauen Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit, bei einer Familienheimfahrt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung oder bei einer beruflichen Fahrt einen Unfall oder sind in einen verwickelt, so können sie die hierdurch entstehenden Kosten beim Finanzamt als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Hierunter fallen insbesondere die Reparaturkosten des eigenen Fahrzeugs sowie die des Unfallgegners, aber auch Gutachterkosten, Schadenersatzleistungen, Gerichts- und Anwaltskosten, soweit nicht von dritter Seite Ersatz geleistet werden. Springt die Vollkaskoversicherung ein, ist nur die Selbstbeteiligung absetzbar.
Hat sich der Unfall auf einer Dienstreise oder bei Fahrten von Arbeitnehmern mit wechselnden Tätigkeitsstätten zugetragen, so sind nicht nur die Kosten absetzbar, sondern der Arbeitgeber kann die anfallenden Aufwendungen des Arbeitnehmers zudem in voller Höhe als Reisenebenkosten steuerfrei ersetzen. Allerdings gelten diese Regeln nur, wenn nicht schon von anderer Seite Zahlungen erfolgt sind, so die GTÜ.